Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 10-fach sein
Für partikelfiltrierende Halbmasken ohne Ausatemventil wird eine Tragedauer von 75 Min. mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Min. empfohlen
Die Maske sollte nach einer Gesamttragedauer von 8 Std. entsorgt werden
Hinweis: FFP2 und FFP3 Masken sind für den Fremd- und Eigenschutz geeignet. Das Tragen der Maske verringert das Einatmen sowie das Verteilen gesundheitsschädlicher Partikel. Die Testung nach EN 149 beinhaltet die Filterleistung von Aerosolen im Allgemeinen, nicht das Filtern von Viren im Speziellen